„Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt“
Für die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Jahren gab es bereits eine sogenannte „Volksinitiative“. Bei einer Volksinitiative muss sich der Landtag, mit einem Thema erneut befassen, wenn im Rahmen dieser Volksinitiative genügend Unterschriften (0,5 % / ca. 66.000 der Stimmberechtigten) gesammelt werden. Dies ist im Jahr 2015 geglückt, allerdings hat der Landtag sich für die Beibehaltung des Abiturs nach 12 Jahren ausgesprochen.
Ein weiteres Element der direkten Demokratie ist das sogenannte „Volksbegehren“. Bei einem Volksbegehren geht es um die Sammlung von
Unterschriften für einen konkreten Gesetzentwurf, über den allerdings auch wiederum der Landtag zunächst abschließend abstimmen müsste, wenn das Volksbegehren erfolgreich sein sollte. Würde der
Landtag negativ entscheiden, käme als dritter Schritt der sogenannte „Volksentscheid“ in Frage. Hier entscheidet dann endgültig das Volk über den Gesetzentwurf, ersetzt also die Funktion des
Landtags.
Alles etwas kompliziert, aber es hat ja auch niemand versprochen, dass Demokratie einfach ist ;-)
Jetzt aktuell wurde vom Innenministerium das Volksbegehren zur Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Jahren zugelassen. Es wurden also von den
Initiatoren alle notwendigen Formalien erfüllt, unter anderem wurde ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf vorgelegt. Die Initiative hat jetzt vier Wochen Zeit, um Eintragungslisten zu beschaffen und
die Initiative hat die Möglichkeit, in Schieder-Schwalenberg diese Listen im Rathaus auszulegen, damit sich die stimmberechtigen Bürger dort eintragen können. Ob die Initiative dies aber
tatsächlich macht, ist nicht garantiert. Die Verantwortung hierfür hat allein die Initiative und nicht die Stadt Schieder-Schwalenberg. Werden die Eintragungslisten aber zur Verfügung gestellt,
dann werden diese ab dem 2. Februar 2017 bis zum 07.06.2017 im Rathaus ausliegen. Als besonderen Service gibt es zu diesem Zweck übrigens auch vier Sonntagsöffnungen und donnerstags eine
Öffnzungszeit bis 18.00 Uhr.
Parallel dazu kann die Initiative übrigens auch an Infoständen und bei Veranstaltungen ein Jahr lang Unterschriften sammeln. Man darf sich aber natürlich nur einmal eintragen, sonst würde
man sich strafbar machen.
Für die Stimmberechtigung gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Landtagswahl, man muss also volljährig sein.
Erfolgreich ist das Volksbegehren dann, wenn mindestens 8 % der Stimmberechtigten mitmacht, das entspricht ungefähr 1,1 Milllionen Unterschriften.
In diesem Fall müsste der Landtag über den ausgearbeiteten Gesetzentwurf abstimmen.
Die offizielle Bekanntmachung der Stadt Schieder-Schwalenberg in Bürokratendeutsch gibt es auf der Internetpräsentation der Stadt Schieder-Schwalenberg.
Noch Fragen? Dann sprechen Sie uns an, dafür sind wir da!
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