Hektik in der Schlossparkschule
In dieser Woche endete die 27. Sommerakademie mit einer kleinen Party und Abschlussausstellung. Rund 170 Teilnehmer beweisen, dass Schwalenberg als Künstler- und Malerstadt durchaus einen Namen hat und wir auf dem richtigen Weg sind, dies weiter touristisch zu vermarkten. Ich hab mir dazu allerdings auch kritische Meinungen anhören müssen. Tenor war, dass mit der touristischen Vermarktung die Ruhe in Schwalenberg gestört würde. Gerade dieses Argument halte ich allerdings nicht für stichhaltig, weil der so genannte Kreativ-Urlaub, um den es ja geht, ein sehr sanfter Tourismus ist. Die Ruhe in allen Ehren, müssen wir eher aufpassen, dass wir nicht den Anschluss verschlafen.
Wiederholt musste ich in dieser Woche Parteien darauf hinweisen, dass Wahlkampfplakate an Verkehrszeichen nichts zu suchen haben. Zu den Verkehrszeichen zählen auch die Ortstafeln. Das ist keine Erfindung von mir, das ist eine Erfindung des Gesetzgebers. In § 33 Abs. 2 S. 2 der Straßenverkehrsordnung steht wörtlich: „Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.“ Das ist übrigens keine Schikane, das dient vielmehr unserer Sicherheit. Und dass man entsprechende Regelverstöße oftmals findet, ist keine Entschuldigung, zumindest nicht in Schieder-Schwalenberg. Die Parteien haben aber immer sehr schnell reagiert und die Plakate umgehängt.
In der Schlossparkschule wird es jetzt ziemlich hektisch. Es sind nur noch wenige Tage bis zum Schulanfang und es gibt noch sehr viel zu tun. Die einen sind mit ihrer Arbeit noch nicht fertig und die anderen können deshalb mit ihrer Arbeit noch nicht anfangen. So langsam bricht das Chaos aus. Alle arbeiten mit großem Nachdruck daran, die Schlossparkschule unterrichtsreif zu machen. Das ist auch bitter notwendig, denn die alte Grundschule ist auch nicht mehr zu gebrauchen, weil Möbel und Unterrichtsmaterialien schon zusammengepackt sind. Also, wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Sommerferien nicht verlängert werden müssen und das wird hoffentlich vor allem die Schüler freuen.
Die Kommunen bekommen langsam ein finanzielles Problem mit denjenigen Flüchtlingen, die zur Ausreise verpflichtet sind, der Ausreise aber Hindernisse im Weg stehen. Dies können zum Beispiel fehlende Papiere sein oder die Weigerung der Herkunftsländer, die Flüchtlinge zurückzunehmen. Bekommen die Städte für Flüchtlinge grundsätzlich zumindest ein Teil der Kosten vom Land erstattet, endet diese Erstattung drei Monate nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrags und der Pflicht zur Ausreise. Ab diesem Zeitpunkt tragen die Städte die Kosten für die Flüchtlinge allein. Es liegt auf der Hand, dass die Anzahl dieser Fälle mit Abarbeitung der Asylanträge stetig zunimmt und allein in Schieder-Schwalenberg trifft das nunmehr auf ca. 20 Personen zu. Der Städte- und Gemeindebund, also der Spitzenverband der Kommunen, hat dieses Problem schon vor langer Zeit kritisiert und wird jetzt wieder aktiv, um die Landesregierung zum Einlenken zu bewegen. Es kann nicht sein, dass die Kosten allein von den Kommunen gestemmt werden müssen.
Langsam neigt sich die Sommerpause dem Ende entgegen und ich hab in dieser Woche bereits die nächsten Sitzungen vorbereitet und Einladungen verschickt. Ende August geht es mit Sitzungen des Ausschusses für Soziales und öffentlich Sicherheit und des Stadtentwicklungsausschusses weiter. In dem Zusammenhang fällt mir auf, dass ich bisher vergessen habe, Urlaub zu machen.
Und dann habe ich in dieser Woche noch ein paar weitergehende Informationen zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs bekommen. Das hat geurteilt, dass einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Das hört sich zunächst einmal unspektakulär und eher exotisch an. In der Urteilsbegründung heißt es aber, dass der Ausschluss von Frauen von der Mitgliedschaft nicht gemeinnützig sein könne. Dies hat zur Folge, dass steuerliche Begünstigungen wegfallen und auch für Spenden keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden dürfen. Klingt immer noch unspektakulär? Ich hoffe, dass es bei einigen Männergesangvereinen, Frauenchören und Schützenvereinen keine bösen Überraschungen geben wird, wenn die mal in ihre Vereinssatzungen gucken.