Mit der neuen Version der Coronaschutzverordnung gibt es Lockerungen, die den Sportbereich, Veranstaltungen aus herausragendem Anlass und Beerdigungen betreffen.
Mit der neuen Version der Coronaschutzverordnung gibt es Lockerungen, die den Sportbereich, Veranstaltungen aus herausragendem Anlass und Beerdigungen betreffen.