Morgen tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Die Verordnung enthält teilweise deutliche Veränderungen und vor allem Lockerungen. Welche Regelungen für die jeweiligen Kreise gelten, ist wie bisher von der Infektionslage abhängig. Zu diesem Zweck hat das Gesundheitsministerium jetzt drei „Inzidenzstufen“ definiert:
Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz im Kreis zwischen 50 und 100
Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz im Kreis zwischen 35 und 50
Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz im Kreis unter35
Für den Kreis Lippe gelten ab morgen die Regelungen der Inzidenzstufe 3 (über 50). Zwar liegen wir aktuell bereits unterhalb der 7-Tage-Inzidenz von 50, allerdings erst seit drei Werktagen. Um in die Inzidenzstufe 2 zu rutschen, muss die 50er-Inzidenz aber an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (evtl. Samstag) unterschritten werden. Das würde dann vom Gesundheitsministerium formal festgestellt und am übernächsten Tag (evtl. Montag) würden dann die Regelungen der neuen Inzidenzstufe gelten. Auch das Unterschreiten der 35er-Inzidenz ist zeitnah möglich, so dass es jetzt „Schlag auf Schlag“ gehen könnte. Genauso schnell kann allerdings auch eine Verschlechterung der Inzidenz drohen. Sollten der jeweilige Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten werden, rutscht der Kreis in die höhere Inzidenzstufe.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit beschränke ich mich zunächst allein auf die wesentlichen Regelungen der Inzidenzstufe 3, die im Kreis Lippe zu berücksichtigen sind.