Darf ich oder darf ich nicht?
Die Corona-Lage war in dieser Woche wieder richtig dynamisch. Das betrifft nicht nur das Infektionsgeschehen, sondern auch das Regelwerk. Nach der medialen Verwirrung der letzten Woche kam dann in dieser Woche die entscheidende Coronaschutzverordnung, in der die für NRW wichtigsten Regeln definiert sind. Natürlich gibt es noch zahlreiche andere Verordnungen, aber die Coronaschutzverordnung enthält das Regelwerk für den Alltag. Da mit dieser Verordnung neue Fragen aufgeworfen wurden, gab es bereits am Samstagabend die nächste Änderung dazu. Daneben hat auch der Kreis Lippe seine Allgemeinverfügung verlängert. Mit dieser Allgemeinverfügung gibt es für den Kreis Lippe spezielle Regelungen für religiöse Veranstaltungen. Grundsätzlich geben sie die Glaubensgemeinschaften nämlich eigene Regeln. Die müssen aber ein „vergleichbares Schutzniveau“ haben. Der Kreis Lippe hat ein paar Vorgaben gemacht, was als vergleichbares Schutzniveau zu verstehen ist.
Landwirtschaftliche Fläche ist kostbar und schrumpft leider zusehends zusammen. Wenn zum Beispiel Bauland geschaffen wird, bedeutet das automatisch, dass landwirtschaftliche Fläche verschwindet. Daneben sind regelmäßig auch Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, für die wiederum Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird. Dieses Problem war Gegenstand der Bodenkonferenz Lippe, die am Montag digital stattfand. Wichtig ist mir dabei, dass die Akteure, also die Landwirte, die öffentlichen Stellen, aber auch die Wirtschaft bei diesem wichtigen Thema im Gespräch bleiben. Die Suche nach einer Lösung wird nämlich nur gemeinsam gelingen.
Etwas enttäuschend fand ich die Bürgerbeteiligung beim ersten Werkstattgespräch zur Leader-Bewerbung. Gerade der Leader-Prozess ist auf bürgerschaftliche Beteiligung ausgelegt und bietet beste Möglichkeiten, sich aktiv einzubringen. Warum diese Möglichkeit nicht genutzt wurde, lag aber bestimmt nicht am Desinteresse, sondern daran, dass ich nicht ausreichend darauf hingewiesen haben. Sie haben jetzt die Chance, dies am Dienstag und Donnerstag jeweils um 18.30 Uhr nachzuholen. Natürlich online. Gucken Sie doch einfach mal auf lippesuedost.org. da finden Sie alle Informationen.
Mit dem Verbandsvorsteher des Landesverbandes und einer Vertreterin des Lippischen Heimatbundes habe ich ein Gespräch zur weiteren Entwicklung in Schwalenberg geführt. Leben im Denkmal in Verbindung mit der Kultur bieten anspruchsvolle Herausforderungen, aber auch Chancen. Im Rahmen des Bundesprojekts der Kleinstadtakademie und im Leaderprozess können wir an dieser Thematik weiterarbeiten.
In Gewissenskonflikte hat mich ein junger Mann aus Schwalenberg gebracht. Er hat mir sein neuestes Musikvideo präsentiert und ich muss sagen, dass der Song und das Video richtig klasse sind. Als Kulisse hat insbesondere das Schloss Schieder gedient. Es handelt sich um Rap bzw. Hip Hop und genau da fängt das Problem an. Diese Musik zeichnet sich nämlich oftmals durch Liedtexte aus, die für meinen Geschmack die Grenzen deutlich überschreiten. Genau so ist es auch bei diesem Lied. Der Text ist nicht nur sehr vulgär, sondern auch sexistisch und frauenfeindlich. Vor diesem Hintergrund habe ich mich auch geweigert, dieses Lied zu verbreiten. Gleichzeitig plagt mich aber auch das schlechte Gewissen, weil das Lied professionell gemacht ist und bestimmt viel Energie gekostet hat. Darf ich also auf das Lied hinweisen oder nicht? Ich finde, Sie sind alt genug, um mit der nötigen kritischen Distanz die Sache selbst zu beurteilen: Badboy von N-Q und MEXX328 https://youtu.be/fXPOl1ZmEvQ